Details: | Aus aktuellem Anlass! Heute wurde mir, obwohl das Oberlandesgericht Düsseldorf erst am 14.02.2012 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH, AZ: I ZR 157/10 vom 30.06.2011 entschieden hat, dass die Angebotsformulare der GWE GmbH, sog. Erfassung gewerblicher Einträge, irreführend und damit wettbewerbsrechtlich unzulässig sind, eben selbiges Antragsformular zugesandt. Offensichtlich ist eine neue Antragswelle im Gang. Seien Sie achtsam.
Rechtsanwältin Ursula Albrecht Bußgeld-/Strafsachen - Sozialverfahren. Verkehrsunfallrecht, Versicherungsrecht, Internetrecht, Inkassomandate, Reiserecht, Mietrecht, Arbeitsrecht Pfarrstraße 43 30459 Hannover Tel 0511 / 66 26 10 Fax 0511 / 66 26 90 mail[at]es-ist-recht.de www.es-ist-recht.de |